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Lesen/Schreiben

Rechtschreibschwäche und Legasthenie

Sprache in Wort und Schrift ist die wichtigste Kulturtechnik, die Kinder erlernen müssen. Sprachverstehen, Sprachbeherrschung, Lesen und Schreiben sind Grundbausteine für ein erfolgreiches soziales, kulturelles und berufliches Leben.

Aber was ist, wenn ein pfiffiges Kind beim Erlernen von Lesen und Schreiben sehr langsam ist und trotz regelmäßigem Üben kaum Fortschritte macht? Dann kann es sein, dass bei diesem Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie vorliegt. Damit ist eine Entwicklungsstörung des Lesens und/oder Schreibens bei durchschnittlicher allgemeiner Begabung gemeint.

Durch geeignete Fördermaßnahmen können die Probleme beim Erlernen des Lesens und Schreibens begrenzt oder gar beseitigt werden.

Schulische Hilfen

Der erfolgreiche Schriftspracherwerb ist Aufgabe der Schule und in so genannten Erlassen, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, sind schulische Fördermöglichkeiten und Maßnahmen des Nachteilsausgleich für Kinder mit Legasthenie geregelt.

Legasthenietherapie

Legasthenietherapie wird von qualifizierten Legasthenietherapeuten (z. B. Logopäden mit Zusatzqualifikation) angeboten. Sie sollten die Bereiche Aufmerksamkeit und Konzentration, Wahrnehmung und Fehlerbearbeitung, sowie Aufbau von Regelwissen berücksichtigen. Die Therapie wird in begründeten Einzelfällen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII finanziert

Logopädische Therapie

Oft bestehen auch im Schulalter noch Sprachverarbeitungsprobleme oder eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, welche die Lese-Rechtschreibstörung mit verursachen.

Dies können sein:

  • Beeinträchtigte phonologische Bewusstheit
  • Spätfolgen eines Dysgrammatismus
  • Eingeschränkte auditive Merkfähigkeit
  • Schwierigkeiten in der Lautdiskrimination
  • Beeinträchtigtes Sprachverstehen

In solchen Fällen sollte eine logopädische Therapie begonnen werden. Für die Aufnahme der Therapie ist eine Verordnung vom Kinderarzt bzw. Hausarzt oder vom HNO-Arzt erforderlich.